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Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird auf Antrag gewährt.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird Wohngeld gewährt als

  • Mietzuschuss zu den Kosten einer Mietwohnung
  • Mietzuschuss zum Wohnkostenanteil für Heimbewohner/innen
  • Mietzuschuss für Eigentümer/innen in einer selbst genutzten Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus (mehr als 2 Wohnungen)
  • Lastenzuschuss für Eigentümer/innen in einem selbst genutzten Eigenheim
  • Lastenzuschuss für Eigentümer/innen in einer selbst genutzten Eigentumswohnung
Höhe der Hilfe

Die Höhe des Miet-/Lastenzuschusses ist dann von drei wesentlichen Faktoren abhängig und zwar von der

  • Höhe des anrechenbaren Einkommens
  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Höhe der anrechenbaren Miete oder Belastung.
Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie in der Wohngeldstelle bzw. auf telefonische Anfrage auch zugesendet. Zur Beschleunigung des Verfahrens besteht die Möglichkeit, Anträge und amtliche Verdienstbescheinigungen gleich am PC zu beschriften und kostenfrei aus dem Internet herunter zu laden.

Bitte beachten Sie, dass neben dem amtlichen Antragsvordruck und der Verdienstbescheinigung für Arbeitnehmer noch folgende Nachweise vorzulegen sind:

  • Einkünfte in jeglicher Form in Geld oder Geldeswert eines jeden Haushaltsmitgliedes (Renten, Unterhalt, Minijob, Kindergeld, Elterngeld, Kapitalerträgnisse etc.)
  • Mietvertrag, letzte Mietänderung, Mietzahlungsnachweis (Kontoauszug oder Mietquittung) vom Antragstellungsmonat, für einen Lastenzuschuss
  • Baudarlehensverträge und aktuelle Zahlungsnachweise über Zins und Tilgung.

 

Wichtiger Hinweis

Zum 01.01.2023 fand eine umfangreiche Reform des Wohngeldgesetzes statt.

Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens bitten wir, Verzögerungen zu entschuldigen und von Fragen über den Sachstand abzusehen.

(Wir weisen darauf hin, dass Wohngeldrechner aus dem Internet nicht aussagekräftig sind.)