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Asylbewerber und weitere Ausländer mit noch nicht verfestigtem Bleiberecht erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Sozialamt ist unter anderem für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, d.h. für die Leistungsgewährung zuständig. Anfragen bezüglich aufenthaltsrechtlicher Angelegenheiten richten Sie bitte an das Ausländer- und Integrationsbüro im Ordnungsamt.

Die Leistungen umfassen:

  • den maßgebenden Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • die angemessenen Unterkunfts- und Nebenkosten
  • Kosten für angemessene Krankenversorgung