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Corona aktuell

Derzeit gelten in ganz Bayern weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Seit Montag, 18. Januar, müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei der Stadtverwaltung und im Einzelhandel FFP2-Masken getragen werden. Weiterlesen

Touristische Tagesausflüge dürfen seit 14. Januar den Umkreis von 15 Kilometern bis auf weiteres nicht mehr überschreiten. Weiterlesen

Aktuelle Fallzahlen (RKI)

Online-Terminvereinbarung für Meldeamt, Passamt und Kfz-Zulassung

15-Kilometer-Regel für touristische Tagesausflüge greift in Schwabach

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für Corona-Neuinfektionen in der Stadt Schwabach liegt derzeit über 200 pro 100.000 Einwohner. Maßgeblich hierfür sind die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Zahlen. Am 14. Januar 2021 lag der Wert bei 222,1 (Quelle: corona.rki.de).

Daher schränkt sich der Bewegungsradius für Schwabachs Bürgerinnen und Bürger ab 14. Januar automatisch ein: Touristische Tagesausflüge dürfen den Umkreis von 15 Kilometern nicht mehr überschreiten. Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Stadt.

Die Regelung gilt ausschließlich für touristische Tagesreisen, das heißt in erster Linie für Ausflüge, die der Freizeitgestaltung wie Wandern, Spazierengehen oder sportlichen Aktivitäten dienen. Aus triftigen Gründen ist das Verlassen des 15-Kilometer-Radius um den eigenen Wohnort weiterhin möglich. Sport und Bewegung an der frischen Luft gehören nicht zu den triftigen Gründen.

Triftige Gründe sind insbesondere:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und Arbeitswege
  • Schulwege
  • Behördengänge
  • Besuche beim Arzt oder Tierarzt
  • Besuche von Therapeuten, Beratungsstellen und Kriseninterventionsdiensten
  • Einkaufen
  • Inanspruchnahme von aktuell erlaubten Dienstleistungen
  • Besuch eines anderen Hausstands unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen
  • Begleitung und Besorgungen für unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
  • Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familien- und Freundeskreis
  • die Versorgung von Tieren
  • Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften

Die 15-Kilometer-Regelung wird erst dann wieder aufgehoben, wenn der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge unter 200 liegt.

 

Jetzt Fragen für die 1. digitale Bürgerkonferenz einreichen

Am Donnerstag, 28. Januar 2021 findet um 19 Uhr die erste digitale Bürgerkonferenz statt. Bürgerinnen und Bürger können Fragen einreichen, die im Livestream von der Stadtspitze beantwortet werden. Bis Mittwoch, 27. Januar, 12 Uhr können Sie Fragen an die Stadtverwaltung ähnlich einer Bürgerversammlung über www.schwabach.de/buergerkonferenz online einreichen.

Während der Bürgerkonferenz können auch live Fragen über einen Chat gestellt werden. Im Markgrafensaal werden die Anfragen von Oberbürgermeister Peter Reiß, den städtischen Referenten sowie von Verantwortlichen der Polizeiinspektion, der Stadtwerke und des Stadtverkehrs beantwortet. Die Bürgerkonferenz wird über einen Link auf www.schwabach.de live übertragen.

„Ich freue mich schon sehr auf die erste digitale Bürgerkonferenz“, sagt Oberbürgermeister Peter Reiß. „So können wir trotz des derzeit gültigen Veranstaltungsverbots Fragen, Wünsche und Anregungen der Schwabacherinnen und Schwabacher aufnehmen.“ Die Themen können dabei offen sein: Von aktuellen Fragen zur Corona-Pandemie, Städtebau, Verkehrsthemen bis hin zu allgemeinen Fragen der Stadtentwicklung – soweit sie von allgemeinen Interesse sind und in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung fallen.

Aktuelle Maßnahmen - FFP2-Maskenpflicht ab Montag, 18. Januar

Bis voraussichtlich 14. Februar gelten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie:

FFP2-Maskenpflicht

  • Ab Montag, 18. Januar, müssen Personen ab 15 Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Einzelhandel eine FFP2-Maske tragen.
  • Ebenfalls ab Montag, 18. Januar, muss bei persönlicher Vorsprache auch bei der Stadtverwaltung eine FFP2-Maske getragen werden. Das gilt insbesondere im Bürgerbüro im Rathaus, im Einwohnermeldeamt, in der KfZ-Zulassung und auf dem Recyclinghof.

Beschränkung touristischer Tagesausflüge

Schwabacherinnen und Schwabacher dürfen ab 14. Januar für touristische Tagesausflüge den Umkreis von 15 Kilometern um Schwabach nicht mehr überschreiten. Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Stadt. Weitere Informationen

Kontaktreduzierung

  • Im privaten Umfeld dürfen sich Menschen aus einem Haushalt nur noch mit einer weiteren Person sowie zugehörigen Kindern bis zum Alter von einschließlich 3 Jahren treffen.
  • Wechselseitige Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern bis 14 Jahren ist zulässig, wenn Kinder aus maximal 2 Haushalten betreut werden.
  • Wird die 7-Tage-Inzidenz von 200 in Schwabach wieder überschritten, sind touristische Ausflüge in Orte, die mehr als 15 Kilometer entfernt sind, untersagt. Sobald dieser Fall dies zutrifft informiert die Stadtverwaltung entsprechend.
  • Kantinen werden geschlossen, Speisenmitnahme bleibt aber möglich.

Schulen, Bildung und Kinderbetreuung

  • Die Schulen bleiben geschlossen, es wird Distanzunterricht durchgeführt.
  • Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6, in den Förderschulen und für Kinder mit Behinderung gibt es eine Notbetreuung.
  • Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung für alle Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, wird eingerichtet.
  • Die Faschingsferien entfallen.

Einzelhandel

Im Internet und per Telefon bestellte Produkte von den Kundinnen und Kunden abholen zu lassen (sogenanntes „Click und Collect“) ist möglich. Hierbei sind strikte Hygienkonzepte einzuhalten. Insbesondere müssen gestaffelte Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden und es sind von allen Beteiligten während des gesamten Abholvorgangs FFP2-Masken zu tragen. Finden Sie die Schwabacher Einzelhändler, die Lieferung und Abholung anbieten auf www.schwabach-bringts.de.

Kontaktbeschränkung und Ausgangssperre

Das Infektionsgeschehen in Bayern macht es notwendig, dass landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr früh gilt. Das bedeutet konkret:

Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund

1. eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
2. der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
3. der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
4. der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
5. der Begleitung Sterbender,
6. von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
7. von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Schließung des Einzelhandels und von Dienstleistungsbetrieben

Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Wochenmärkte sind nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig. Der Großhandel bleibt geöffnet. Die danach ausnahmsweise geöffneten Geschäfte dürfen über ihr übliches Sortiment hinaus keine sonstigen Waren verkaufen.

Möglich sind so genannte "Click & Collect"-Modelle, das heißt das telefonisch oder im Internet vorbestellte Waren im Laden abgeholt werden können. Auch der Versand und die Lieferung bestellter Waren sind möglich.

Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Das schließt neben Massagepraxen, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios, Fitnessstudios und ähnlichen Betrieben auch Friseure mit ein. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie bleiben weiter möglich.

Gastronomie

In der Gastronomie sind weiterhin nur die Abgabe und Lieferung mitnahmefähiger Speisen und Getränke zulässig. Bei der Gastronomie einschließlich Imbissständen wird der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort auch bei mitnahmefähigen Produkten untersagt.

Gottesdienste nur unter Auflagen

Bei Gottesdiensten, für die Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen können, besteht zusätzlich eine Anmeldungspflicht. Weiterhin gelten die bisherigen Maßnahmen wie die Maskenpflicht auch am Platz, das Gesangsverbot (Beschränkung auf liturgischen Gesang) und der Mindestabstand.

Schutz von Alten- und stationären Pflegeheimen

In Bayern bestehen bereits strenge Schutzvorschriften für Alten- und stationäre Pflegeheime. Dazu gehören neben Einschränkungen der Besuche (eine Person pro Tag mit negativem Test und FFP2-Maske) auch zusätzliche Auflagen für das Personal (Testpflicht mindestens zweimal pro Woche). Um Pflegebedürftige möglichst umfassend zu schützen, müssen alle mobilen Pflegedienste im Rahmen verfügbarer Testkapazitäten auch ihr mobiles Personal möglichst zweimal pro Woche testen lassen.

Bei sogenannten „Familienheimfahrten“ mit Übernachtung müssen in Schwabach die Bewohner bei Rückkehr einen negativen Test vorlegen bzw. in Zimmerquarantäne bleiben, bis ein entsprechend negativer Test vorliegt.

Musikschule, Fahrschulen, Aus- und Weiterbildung

Die Musikschule und Fahrschulen dürfen nur noch online unterrichten. Gleiches gilt für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung. Wissenschaftliche Präsenzbibliotheken werden geschlossen.

Keine Reisen

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in der Zeit bis 31. Januar 2021 von allen nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und in das Ausland abzusehen. Die bestehenden Quarantäneverpflichtungen werden konsequent vollzogen und bußgeldpflichtig kontrolliert. Das dient dem Schutz aller.

Maskenpflicht im Öffentlichen Raum

Von 6 bis 22 Uhr gilt ab einem Alter von 7 Jahren eine Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung auf folgenden Flächen:

• Bahnhofstraße vom Bahnhof Schwabach bis zur Kreuzung Weißenburger Straße/Rother Straße,
• Ludwigstraße, Sablaiser Platz und Platz vor der Post,
• Martin-Luther-Platz und Kappadocia,
• Rathausgasse,
• Königsplatz und Königstraße

sowie an den Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs. In diesen Bereichen darf auch kein Alkohol konsumiert werden.

 

  • In Supermärkten muss die zulässige Höchstzahl an Kundinnen und Kunden deutlich sichtbar im Eingangsbereich bekannt gemacht werden. Zudem müssen Eingangskontrollen durchgeführt werden. Auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auch auf den Parkplätzen ist deutlich hinzuweisen.
  • Zulässige Versammlungen („Demonstrationen“) müssen ortsfest durchgeführt werden (keine Märsche) und dürfen nur noch maximal 60 Minuten dauern. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen – mit Ausnahme von Rednern und Organisatoren bei Redebeiträgen oder Durchsagen – durchgängig Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Seniorenheimen dürfen maximal von einer Person 60 Minuten pro Tag besucht werden. Ausnahme bleibt die Begleitung von Sterbenden. Bei sogenannten „Familienheimfahrten“ mit Übernachtung müssen die Bewohner bei Rückkehr einen negativen Test vorlegen bzw. in Zimmerquarantäne bleiben, bis ein entsprechend negativer Test vorliegt.
  • Auf Bolzplätzen und Skateranlagen gelten die Vorgaben der 11. BayIfSMV. Das heißt, dass dort nur individuell Sport betrieben werden darf.

Fahrplananpassung im Stadtverkehr

Aufgrund des wegfallenden Präsenzunterrichts an bayerischen Schulen verkehren die Busse des Schwabacher Stadtverkehrs nach Ferienfahrplan. Dies gilt bis auf Weiteres, längstens jedoch bis 29. Januar 2021, sofern der Präsenzunterricht ab Februar wieder startet. „Das Erreichen der Notbetreuungseinrichtungen im 30-Minuten-Takt ist mit unserem Ferienfahrplan gewährleistet, wenn auch in Einzelfällen mit längerer Fahrtzeit und/oder Umstiegen“, erklärt Stadtverkehrs-Leiter Tobias Mayr. Sollten die Schulen in Teilen zum Präsenzunterricht zurückkehren (z.B. in Form von Wechselunterricht), wird das Fahrplanangebot entsprechend angepasst.

Voranmeldungen für städtische Kita bis 24. Januar möglich

Eltern oder Erziehungsberechtigte, die für das Betreuungsjahr 2021/2022 für ihr Kind einen Platz in einer der vier städtischen Kindertagesstätten erhalten möchten, können bis zum 24. Januar 2021 eine Voranmeldung dafür abgeben. (Formular für die Anmeldung zur Krippe s.u.)

Aus der Voranmeldung leitet sich kein Anspruch auf einen Platz in der jeweiligen Einrichtung ab. Die Aufnahme des Kindes gilt erst mit Abschluss des Betreuungsvertrages als verbindlich für beide Seiten.

Das ausgefüllte Formular kann per Post an die Einrichtung gesendet oder in deren Briefkasten geworfen werden. Alle weiteren Infos erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie: Der Tag der offenen Tür, der am 16. Januar 2021 hätte stattfinden sollen, muss pandemiebedingt leider entfallen.

Wer einen kleinen Einblick in die Räume der städtischen Kindertageseinrichtungen erhalten möchte, findet hier eine Videosammlung.

Wir helfen Gossas!

Heißes Klima, kaum Regen, Dürre und Versteppung des Bodens, Heuschreckenplagen, Versalzung der Brunnen und viele Menschen, die nicht lesen und schreiben können.... Zahlreiche Gründe also, warum die Stadt Schwabach und ihre französische Partnerstadt Les Sables d'Olonne 1985 beschlossen, die Projektpartnerschaft für Gossas, einer Gemeinde mit 13.000 Einwohnern im westafrikanischen Senegal zu übernehmen. Dort wird das Projekt getragen von einer katholischen Missionsstation des französischen Ordens Sacre Coeur. Helfen Sie jetzt!

 

Jetzt Spenden für „Wir helfen Gossas“ bei unserem Partner betterplace.org

 

Wer die Projekte in Gossas unterstützen möchte, kann auch Spenden direkt auf eines der folgenden Konten der Stadt Schwabach überweisen:

  • Sparkasse Mittelfranken Süd, IBAN: DE97 7645 0000 0000 0500 05
  • UniCreditBank Schwabach, IBAN: DE31 7642 0080 0004 3234 83
  • Commerzbank Schwabach, IBAN: DE36 7604 0061 0580 2004 00
  • Raiffeisenbank Schwabach, IBAN: DE43 7646 0015 0000 0044 05
  • Postbank Nürnberg, IBAN: DE54 7601 0085 0007 1588 52

Bitte geben Sie als Stichwort "Gossas" an. Ab 200 Euro wird bei Angabe der Anschrift eine Spendenquittung zugeschickt.

Ausführliche Informationen über Gossas finden Sie hier.

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