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Schulbetrieb am Freitag, 9. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Sollten sich örtlich sehr widrige Witterungsverhältnisse ergeben, sind abweichende Lösungen möglich. Kinder, die wetterbedingt nicht zur Schule kommen können, gelten als entschuldigt. Das gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihr Kind wegen der Witterung zu Hause behalten möchten.

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine Betriebsstätte errichten. Unbedeutend ist, ob das Gewerbe im Nebenerwerb oder hauptberuflich ausgeübt wird.

Die gewerberechtlichen Anzeigepflicht besteht bei Beginn, Verlegung (innerhalb der Stadt Schwabach) und Aufgabe eines selbständigen Gewerbebetriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle sowie bei Wechsel oder Ausdehnung des Gewerbegegenstandes. Die Kosten betragen zwischen 35 und 50 Euro.

Bei Personengesellschaften wie BGB, OHG, KG sind alle geschäftsführenden Gesellschafter als Gewerbetreibende anmeldepflichtig.


Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Bei Wohnsitz außerhalb Schwabachs: Ausweis
  • Im Handelsregister eingetragene Firmen: Handelsregisterauszug (sämtliche Eintragungen)
  • genehmigungspflichtige Tätigkeiten (z.B. Makler): Erlaubnis, sofern bereits von einer anderen Behörde erteilt
  • Bei Fragen oder Gewerbeum- und Abmeldungen rufen Sie bitte direkt im Gewerbeamt Schwabach an.

Antragsformulare

e-government Formular:

Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung (mit Ausfüllassistent)
Formular zur Gewerbeanmeldung (pdf-Formular zum Ausdrucken)