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Personalausfälle im Bürgerbüro und in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

 

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine Betriebsstätte errichten. Unbedeutend ist, ob das Gewerbe im Nebenerwerb oder hauptberuflich ausgeübt wird.

Die gewerberechtlichen Anzeigepflicht besteht bei Beginn, Verlegung (innerhalb der Stadt Schwabach) und Aufgabe eines selbständigen Gewerbebetriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle sowie bei Wechsel oder Ausdehnung des Gewerbegegenstandes. Die Kosten betragen zwischen 35 und 50 Euro.

Bei Personengesellschaften wie BGB, OHG, KG sind alle geschäftsführenden Gesellschafter als Gewerbetreibende anmeldepflichtig.


Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Bei Wohnsitz außerhalb Schwabachs: Ausweis
  • Im Handelsregister eingetragene Firmen: Handelsregisterauszug (sämtliche Eintragungen)
  • genehmigungspflichtige Tätigkeiten (z.B. Makler): Erlaubnis, sofern bereits von einer anderen Behörde erteilt
  • Bei Fragen oder Gewerbeum- und Abmeldungen rufen Sie bitte direkt im Gewerbeamt Schwabach an.

Antragsformulare

e-government Formular:

Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung (mit Ausfüllassistent)Formular zur Gewerbeanmeldung (pdf-Formular zum Ausdrucken)