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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro
Ordnungsamt am Mittwoch, 29. April, vormittags nicht erreichbar

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

 

Das gesamte Ordnungsamt ist am Mittwoch, 29. April, wegen einer internen Veranstaltung vormittags nicht erreichbar. Wir bitten um Verständnis!

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine Betriebsstätte errichten. Unbedeutend ist, ob das Gewerbe im Nebenerwerb oder hauptberuflich ausgeübt wird.

Die gewerberechtlichen Anzeigepflicht besteht bei Beginn, Verlegung (innerhalb der Stadt Schwabach) und Aufgabe eines selbständigen Gewerbebetriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle sowie bei Wechsel oder Ausdehnung des Gewerbegegenstandes. Die Kosten betragen zwischen 35 und 50 Euro.

Bei Personengesellschaften wie BGB, OHG, KG sind alle geschäftsführenden Gesellschafter als Gewerbetreibende anmeldepflichtig.


Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Bei Wohnsitz außerhalb Schwabachs: Ausweis
  • Im Handelsregister eingetragene Firmen: Handelsregisterauszug (sämtliche Eintragungen)
  • genehmigungspflichtige Tätigkeiten (z.B. Makler): Erlaubnis, sofern bereits von einer anderen Behörde erteilt
  • Bei Fragen oder Gewerbeum- und Abmeldungen rufen Sie bitte direkt im Gewerbeamt Schwabach an.

Antragsformulare

e-government Formular:

Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung (mit Ausfüllassistent)
Formular zur Gewerbeanmeldung (pdf-Formular zum Ausdrucken)