Kommunale Jugendarbeit ist die vom Jugendamt einer Stadt (bzw. Landkreis) getragene Jugendarbeit. Sie hat im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung des örtlichen Trägers dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Kommunale Jugendarbeit will vor allem
- die positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen fördern,
- an den Interessen von Mädchen und Jungen ansetzen,
- den Kindern und Jugendlichen Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten bieten,
- dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen
- und dazu beitragen, dass es in Schwabach ein breites Freizeit-, Kultur- und Bildungsangebot für junge Menschen gibt.
Gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 11 des 8. Sozialgesetzbuches (Kinder- und Jugendhilfe).