Banner Zuhause in Schwabach

Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen

Wer dem Stadtgebiet Schwabach zuzieht oder innerhalb des Stadtgebiets umzieht, muss dies der Meldebehörde mitteilen.

Beachten Sie bitte, dass Sie bei Zuzug, Umzug oder Wegzug ins Ausland eine Wohnungsgeberbestätigung im Meldeamt vorlegen müssen.

Wer aus Schwabach wegzieht, muss sich nur an seinem neuen Wohnort anmelden. Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur erforderlich, wenn es sich um einen Nebenwohnsitz handelt oder ein Wegzug ins Ausland erfolgt. Eine Abmeldung der Hauptwohnung ist nicht mehr erforderlich.

Der Meldevorgang kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen (Zuzüge aus dem Ausland nur persönlich möglich).
Falls der Meldevorgang durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen wird, muss eine Vollmacht und das Meldeformular für die An- und Ummeldung oder das Meldeformular für die Abmeldung durch die an-, ab- oder umzumeldende Person vollständig ausgefüllt & unterschrieben werden.
Das/die original Ausweisdokumente sind der bevollmächtigten Person mitzugeben, um die Anschrift auf den Dokumenten zu ändern.
Sobald der Meldevorgang durchgeführt wurde, erhält die an-, ab- oder umzumeldende Person die Meldebestätigung per Post an die neue Anschrift zugesandt.

Die An-, Ab- und Ummeldung ist gebührenfrei. Bei verspäteter Meldung kann ein Verwarnungsgeld, je nach Verspätungszeitraum, erhoben oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

 

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

zusätzlich bei An-, Um- oder Abmeldungen mit Vollmacht: