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Bei der Stadt Schwabach können Sie ein Schnupperpraktikum oder ein Pflichtpraktikum in der Verwaltung sowie im sozialen oder gewerblichen Bereich absolvieren.

 

Unsere Kapazitäten für Praktika sind leider beschränkt. Bitte bewerben Sie sich daher möglichst frühzeitig!

Schnupperpraktikum

Die Stadt Schwabach bietet in verschiedenen Ausbildungsberufen einwöchige Schnupperpraktika für Schülerinnen und Schüler an. Die Vielfalt an Aufgabenbereichen, die die Stadt zu bieten hat, ermöglicht es Ihnen, unterschiedliche Praxiserfahrungen zu sammeln und sich dadurch die berufliche Orientierung zu erleichtern.

Ein Schnupperpraktikum bei der Stadt Schwabach dauert eine Woche und kann in verschiedenen Berufen in der Verwaltung, in den städtischen Kindertageseinrichtungen, in der Stadtbibliothek oder im gewerblichen Bereich absolviert werden.

Das Mindestalter für ein freiwilliges Schupperpraktikum beträgt 15 Jahre. Außerdem ist das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten notwendig, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind.

 
Pflichtpraktikum aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung

Ein solches Praktikum wird meist als Blockpraktikum organisiert und ist im Rahmen freier Kapazitäten bei der Stadt Schwabach grundsätzlich möglich. In der Regel gewährt die Stadt Schwabach keine Praktikumsvergütung.

Wird das Praktikum von der Schule organisiert und betreut, ist dieses mit einem Nachweis der Schule auch unter 15 Jahren grundsätzlich möglich. Der Nachweis der Schule muss uns mit dem Bewerbungsbogen vorliegen. Außerdem ist bei Minderjährigen das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten notwendig.

Hinweis für Studentinnen und Studenten:
Studieren Sie Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder ähnliches, ist das Pflichtpraktikum, das Ihre Studienordnung vorsieht, in unserem Amt für Jugend und Familie möglich. Allerdings sind unsere Kapazitäten auch in diesem Bereich beschränkt, so dass wir nur eine/n oder zwei Studierende/n im Jahr dieses Praktikum ermöglichen können.

Für Studierende anderer Fachrichtungen ist ein maximal 8-wöchiges Pflichtpraktikum bei uns vorstellbar.

 
Ausbildungsberufe

Ein Praktikum ist bei uns für folgende Berufe möglich:

  • Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)
  • Beamtin/Beamter in der 2. Qualifikationsebene (m/w/d)
  • Beamtin/Beamter in der 3. Qualifikationsebene (m/w/d)
  • Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste - Fachrichtung Bibliothek
  • Kinderpfleger/in (m/w/d) (bitte Hinweise unten beachten)
  • Erzieher/in (m/w/d) (bitte Hinweise unten beachten)
  • Straßenwärter/in (m/w/d)
  • Gärtner/in - Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau (m/w/d)
  • Gärtner/in - Fachrichtung Zierpflanzenbau (m/w/d)
Haftpflichtversicherung

Sofern das Praktikum nicht über die Schule, Fachhochschule oder Universität haftpflichtversichert ist, müssen Sie sich selbst für das Praktikum entsprechend versichern. Der Nachweis über die Haftpflichtversicherung, die auch Praktika abdeckt, ist uns vor Praktikumsbeginn vorzulegen.

Hinweise für Praktikantinnen und Praktikanten in unseren Kindertages-Einrichtungen (Kita), am Aktivspielplatz (AKI) und in den offenen Jugendtreffs

Bei Praktika in den städtischen Kindertagesstätten ist wegen des Masernschutzgesetzes, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist, ein Impfpass oder der Nachweis über eine Immunität gegen Masern vorzulegen.
Darüber hinaus ist vor Praktikumsbeginn eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt notwendig. Bitte setzen Sie sich hierfür mit dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung.

Die Stadtverwaltung ist nach § 72a SGB VIII verpflichtet, sich von allen Praktikanten/innen, die in einer städtischen Kita, auf dem AKI oder in einem städtischen Jugendtreff ein Praktikum absolvieren, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Dieses kann im Bürgerbüro oder bei der Meldebehörde beantragt werden, die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 1-2 Wochen. Es wird dabei eine Gebühr von 13 Euro fällig, von dieser kann man bei Mittellosigkeit befreit werden.

Bewerbung

Bitte schicken Sie Ihre Praktikumsbewerbung - mit den benötigten Unterlagen (s. unten) - an das Amt für Personal und Organisation, Sachgebiet Personalentwicklung - möglichst 6 Wochen vor Praktikumsbeginn.
Fügen Sie bitte auch die Formulare"Einverständniserklärung zu Datenschutzhinweisen" sowie "Bewerbungsbogen für ein Schnupper-/Schulpraktikum" bzw. "Bewerbungsbogen für ein Pflichtpraktikum" ausgefüllt und unterschrieben bei.

Hier finden Sie unsere Datenschutzhinweise

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Für Schnupper-/Schulpraktikum:
    - Bewerbungsanschreiben
    - Tabellarischer Lebenslauf
    - Kopie des letzten Zeugnisses
    - ausgefüllter und unterschriebener "Bewerbungsbogen für ein Schnupper-/Schulpraktikum"

  • Für Pflichtpraktikum:
    - Bewerbungsanschreiben
    - Tabellarischer Lebenslauf
    - Zeugnisse
    - Immatrikulationsbescheinigung von Studierenden
    - Auszug aus der Schul-/Ausbildungs-/Studienordnung, aus der hervorgeht, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt
    - ausgefüllter und unterschriebener "Bewerbungsbogen für ein Pflichtpraktikum"

  • Für Praktika in Kindertageseinrichtungen, auf dem Aktivspielplatz und in den Jugendtreffs:
    - Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses