Im Wahlamt bekommen Sie Wahlscheine und Briefwahlunterlagen. Aktuelle Informationen zu Wahlergebnissen werden jeweils separat im Internet präsentiert.
Kommunalwahl 2026
Wie viele Stimmen habe ich – und wie wähle ich richtig? Die Kommunalwahl auf einen Blick
Am 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In Schwabach werden dabei 40 Sitze im Stadtrat neu vergeben und Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister gewählt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen,
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- sich seit mindestens zwei Monaten mit ihrem Lebensmittelpunkt in Schwabach aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden spätestens bis 15. Februar 2026 per Post an alle Wahlberechtigten verschickt. Der Brief enthält wichtige Informationen, unter anderem einen QR-Code zur Beantragung von Briefwahlunterlagen, die Adresse des Abstimmungsraumes sowie Hinweise zu seiner Barrierefreiheit.
Briefwahl
Wie bei jeder Wahl gibt es die Möglichkeit auch per Briefwahl an der Kommunalwahl teilzunehmen.
Die Briefwahlausgabestellen sind ab dem 16. Februar 2026 geöffnet und der Versand online beantragter Briefwahlunterlagen beginnt.
Möglichkeiten der Beantragung:
- Die einfachste Möglichkeit ist die Beantragung über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Durch das Scannen gelangt man direkt zur Beantragung im Internet und die Felder mit den persönlichen Daten sind bereits vorausgefüllt. Eine Beantragung unter untenstehenden Link ist ebenfalls möglich. Online kann ein Antrag bis einschließlich Montag, 2. März 2026 gestellt werden.
- Ab dem 16. Februar 2026 ist auch die persönliche Beantragung in den barrierefrei zugänglichen Briefwahlausgabestellen im Rathaus (oder dem Wahlamt möglich (siehe Kasten). Hier kann direkt vor Ort gewählt werden.
Briefwahlausgabestellen (ab 16.02.2026)- Rathaus, Königsplatz 1, Zimmer 1.06 (barrierefrei)
Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do, Fr 8 – 18 Uhr; Di 8-12 Uhr, Sa 9-12 Uhr - Wahlamt, Nördliche Ringstr. 2 a-c, Zimmer 2.18 (barrierefrei)
Öffnungszeiten Mo – Fr 8-12 Uhr, Do zusätzlich 14-17 UhrDarüber hinaus ist die schriftliche Beantragung (auch per E-Mail) möglich.
- Rathaus, Königsplatz 1, Zimmer 1.06 (barrierefrei)
- Die Verwendung des auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrags ist empfehlenswert. Zwingend müssen bei der Beantragung aber Familienname, Vorname, Geburtsdatum und die Wohnanschrift angegeben werden.
- Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen muss bis spätestens Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr erfolgen.
Wenn die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Bis Samstag, 7. März 2026, 12 Uhr kann noch Ersatz ausgestellt werden. Nach Beantragung der Briefwahl kann auch im Wahllokal nur unter Vorlage des Wahlscheins und eines Ausweisdokuments gewählt werden!
Wichtig ist, dass die vollständig ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag (08.03.2026) um 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Schwabach eingehen. Es wird empfohlen die Briefwahlunterlagen schnellstens zurückzuschicken oder direkt in den städtischen Briefkasten des Wahlamtes (großen Briefkasten am Verwaltungsgebäude Nördliche Ringstraße 2 a-c, Eingang Sablaiser Platz) einzuwerfen.
So wird gewählt
In Schwabach erhalten die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmzettel:
- einen für die Wahl des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin
- einen für die Wahl der Stadtratsmitglieder
Auf dem Stimmzettel für die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister darf nur eine Person angekreuzt werden.
Für den Stadtrat können bis zu 40 Stimmen vergeben werden – entsprechend der Anzahl der Stadtratssitze. Wird eine Liste insgesamt angekreuzt, erhält jede darauf aufgeführte Person eine Stimme. Darüber hinaus ist es möglich, einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten bis zu drei Stimmen zu geben (Kumulieren) sowie Personen aus unterschiedlichen Listen zu wählen (Panaschieren). Wer sowohl einzelne Personen auswählt als auch eine Liste ankreuzt, sollte beachten: Die für Kandidatinnen und Kandidaten anderer Listen vergebenen Stimmen werden von der Listenstimme abgezogen. Die verbleibenden Stimmen werden anschließend von oben nach unten auf die Liste verteilt. Zudem können einzelne Bewerberinnen und Bewerber auch gestrichen werden.
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Nördliche Ringstraße 2a-c