Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.

Leistungsdetails

Stand: 06.03.2026 06:58
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz