Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende; Meldung

Staatliche, kommunale oder gemeinnützige Träger, die eine Arbeitsgelegenheit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz außerhalb von Asylunterkünften zur Verfügung stellen wollen, können diese melden.

Leistungsdetails

Stand: 06.03.2026 12:52
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration