Baugebiet; Informationen zur Erschließung

Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.

Leistungsdetails

Stand: 19.02.2026 05:20
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr