Familiengericht; Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren

In bestimmten Angelegenheiten muss das Familiengericht vor einer Entscheidung das Jugendamt anhören.

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Stand: 24.02.2026 12:36
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz