Fischbesatz; Anordnung und Untersagung oder Beantragung der Genehmigung

Fische dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dadurch das Hegeziel, vor allem der Artenreichtum und die Gesundheit des Fischbestandes nicht beeinträchtigt werden.

Leistungsdetails

Stand: 09.02.2026 12:34
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus