Geschlechtsangabe und Vornamensführung; Abgabe der Erklärung

Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.

Leistungsdetails

Stand: 03.09.2025 10:50
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration