Grüne Waffenbesitzkarte für Erben; Beantragung

Wenn Sie Waffen und/oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen beantragen.

Leistungsdetails

Stand: 04.03.2026 08:56
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