Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme eines Krematoriums

Sie wollen eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen .

Leistungsdetails

Stand: 20.01.2026 16:12
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit