Immissionsschutz; Anzeige des Wechsels des Betreibers einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage

Sie möchten den Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage wechseln? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 20.01.2026 16:10
Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz