Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen

Auch für genehmigte Anlagen kann die zuständige Behörde nachträglich Anordnungen erlassen.

Leistungsdetails

Stand: 13.03.2026 12:53
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz