Immissionsschutz; Übermittlung von Emissionsmessberichten

Für bestimmte Anlagen müssen Betreiber die Ergebnisse kontinuierlicher Emissionsmessungen bzw. Einzelmessungen an die zuständige Überwachungsbehörde übermitteln.

Leistungsdetails

Stand: 09.03.2026 11:18
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz