Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge

Bestimmte Betriebe mit besonders großem Gefahrenpotenzial (Betriebsbereiche) unterliegen der Störfall-Verordnung.

Leistungsdetails

Stand: 13.03.2026 12:54
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz