Innergemeinschaftlicher Handel mit bestimmten Tieren und tierischen Erzeugnissen; Beantragung der Zulassung eines Betriebs

Sie müssen für Ihren Betrieb eine Zulassung beantragen, wenn Sie gewerblich mit Tieren, Zuchtmaterial und/oder tierischen Erzeugnissen innergemeinschaftlich handeln wollen.

Leistungsdetails

Stand: 13.02.2026 14:01
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz