Kommunale Bäder; Nutzung und Zahlung der Benutzungsgebühren
Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.
Leistungsdetails
Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 27.02.2026 06:03
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales
French (FR)
Italian (IT)
Turkish (tr-TR)
Greek (el-GR)
Spanish (es-ES)
English (UK)
Deutsch
