Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden.

Leistungsdetails

Stand: 19.02.2026 05:08
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr