Schulverwaltung; Verwaltung von Schulen durch Landratsämter und kreisfreie Städte

Landratsämter sind für die Verwaltung landkreiseigener Schulen, kreisfreie Städte für die Verwaltung von Schulen in der kreisfreien Stadt zuständig.

Leistungsdetails

Stand: 04.02.2026 11:48
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus