Tiefbau; Beauftragung durch Dritte
Die Kreisverwaltungsbehörden erbringen im Bereich Tiefbau verschiedene Services und Leistungen für Dritte.
Leistungsdetails
Das Tiefbauamt ist u.a. für die Absicherung von Unfallstellen und die Beseitigung von Unfallschäden (Schilder-, Schutzplanken-, Geländereparaturen) und Ölspuren verantwortlich.
Stand: 30.01.2026 06:05
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales
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