Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung

Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt bzw. von ihr genehmigt werden.

Leistungsdetails

Stand: 14.03.2026 06:36
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz