Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider; Anzeigen und Mitteilungen

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sind unter anderem verpflichtet, bei der Errichtung und dem Betrieb den Stand der Technik anzuwenden und organisatorische Maßnahmen umzusetzen.

Leistungsdetails

Stand: 13.03.2026 12:55
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz