Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal; Beantragung

Wenn Sie erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten führen wollen, benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis.

Leistungsdetails

Stand: 07.01.2026 11:24
Redaktionell verantwortlich: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen