Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Leistungsdetails

Stand: 25.02.2026 09:08
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration