Pflichtberatung bei Pflegegeldbezug (§ 37.3)
Pflegegeldempfänger ohne Pflegedienst müssen ab 2026 nur noch halbjährlich einen Beratungseinsatz wahrnehmen (Pflegegrad 2–5). Zusätzliche Termine für Pflegegrad 4 und 5 bleiben freiwillig und kostenlos.
Landespflegegeld
Der Freistaat halbiert das Landespflegegeld: Statt 1000 Euro gibt es künftig nur noch 500 Euro pro Jahr. Die volle Summe wird letztmals für 2025 ausgezahlt. Neue Anträge ab 2026 erhalten die reduzierte Leistung erstmals Anfang 2027. Die freiwerdenden Mittel sollen in Quartiersprojekte und alternative Wohnformen fließen.
Prävention in der häuslichen Pflege
Ab 2026 wird Prävention verbindlicher Teil der häuslichen Pflege. Ambulante Pflegekräfte und Pflegeberater informieren über anerkannte Kurse zu Ernährung, Bewegung, Sturzprophylaxe oder Stressbewältigung – vor Ort oder online.
Verhinderungspflege
Rückwirkende Erstattungen sind ab 2026 nur noch für das laufende und das vorherige Kalenderjahr möglich (statt bisher vier Jahre).
Befugniserweiterung für Pflegefachkräfte
Seit 1. Januar 2026 dürfen Pflegefachkräfte bestimmte bisher ärztliche Aufgaben – etwa in der Wundversorgung oder bei chronischen Erkrankungen – eigenständig übernehmen. Das soll Ärzte entlasten und den Pflegeberuf stärken.
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