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Personalausfälle in einzelnen Dienststellen

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr.

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

Aufgrund der Urlaubszeit kann die Bürgerbauberatung in den Sommerferien vom 3. August bis einschließlich 11. September nur eingeschränkt angeboten werden. Infos dazu hier.

Die Führerscheinstelle ist bis Ende August telefonisch nicht erreichbar. Infos zur Terminvereinbarung gibt es hier.
Der Pflegestützpunkt ist am Freitag, 28. August, geschlossen. Weitere Infos finden Sie hier.

Vorsorgevollmacht
Rechtliche Betreuung und Vorsorge: Die Betreuungsstelle Schwabach informiert

Ein Unfall, eine schwere Krankheit, eine Behinderung oder das Nachlassen der Kräfte im Alter – es gibt Situationen, in denen Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. In diesen Fällen sichert das deutsche Betreuungsrecht die notwendige Unterstützung und Vertretung.

 
Das 1992 in Kraft getretene Betreuungsrecht hat das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht vollständig abgelöst. Damit wurde auch der Begriff „Entmündigung“ abgeschafft. Heute steht die Selbstbestimmung im Fokus: Im Einzelfall wird genau überprüft, welche Angelegenheiten ein Betroffener noch selbst regeln kann und wo konkrete Unterstützung benötigt wird. Wichtig ist dabei das Subsidiaritätsprinzip: Erst wenn andere Hilfsangebote nicht ausreichend vorhanden sind oder nicht organisiert werden können, kommt eine gesetzliche Betreuung überhaupt in Betracht.

 

 
Beratung und Unterstützung in Schwabach
Die Betreuungsstelle der Stadt Schwabach ist Ihre zentrale Anlaufstelle, wenn eine rechtliche Vertretung notwendig wird. Die Mitarbeiterinnen beraten und informieren Betroffene sowie interessierte Bürger und Bürgerinnen ausführlich zu allen Fragen des Betreuungsrechts und zu den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten.
Zudem ist die Betreuungsstelle an allen gerichtlichen Betreuungsverfahren beteiligt. Wir unterstützen das Betreuungsgericht durch fundierte Stellungnahmen zum Sachverhalt. Das Leitprinzip unserer Arbeit ist klar definiert: Der Wille und das Wohl des Betroffenen stehen dabei immer an erster Stelle.
 

 

    Selbstbestimmt vorsorgen: Alternativen zur gesetzlichen Betreuung
    Eine gerichtlich angeordnete Betreuung lässt sich durch rechtzeitige, schriftliche Vorsorge oft vermeiden. Hierzu gibt es drei wesentliche Instrumente:
    • Vorsorgevollmacht: Mit diesem Dokument benennen Sie schriftlich eine Person Ihres Vertrauens, die bereit ist, im Bedarfsfall für Sie zu handeln. Je nach Umfang räumt eine Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Befugnisse ein. Deshalb sollten Sie diese Vollmacht nur einer Person erteilen, der Sie vollständig und absolut vertrauen.
    • Betreuungsverfügung: Hierin benennen Sie schriftlich eine Person, die das Gericht bei Bedarf als Ihren gesetzlichen Betreuer einsetzen soll. Gleichzeitig können Sie darin auch verbindlich festlegen, wer die Betreuung keinesfalls übernehmen soll.
    • Patientenverfügung: Damit legen Sie im Voraus fest, in welcher Art und Weise Sie ärztlich behandelt werden wollen, falls Sie – beispielsweise aufgrund einer dauerhaften Bewusstlosigkeit oder einer schweren Hirnschädigung – nicht mehr selbst entscheidungsfähig sind. Hier geht es ganz konkret um Ihre persönliche Entscheidung, ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen sollen oder nicht.

     

    Unser Service: Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
    Bürger und Bürgerinnen können die Unterschriften auf ihren Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen direkt bei der Betreuungsstelle amtlich beglaubigen lassen. Das erhöht die Akzeptanz der Dokumente im Rechtsverkehr.
    • Gebühr: 10 Euro pro Beglaubigung
    • Ablauf: Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin.
    • Mitzubringen: Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass.
    Nähere Informationen zu diesen Themen finden Sie auch im gedruckten Flyer der Betreuungsstelle: „Rechtliche Betreuung für Erwachsene“. 

    Benötigte Unterlagen

    mitzubringen: