Rechtliche Betreuung und Vorsorge: Die Betreuungsstelle Schwabach informiert
Ein Unfall, eine schwere Krankheit, eine Behinderung oder das Nachlassen der Kräfte im Alter – es gibt Situationen, in denen Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. In diesen Fällen sichert das deutsche Betreuungsrecht die notwendige Unterstützung und Vertretung.
Beratung und Unterstützung in Schwabach
Selbstbestimmt vorsorgen: Alternativen zur gesetzlichen Betreuung
-
Vorsorgevollmacht: Mit diesem Dokument benennen Sie schriftlich eine Person Ihres Vertrauens, die bereit ist, im Bedarfsfall für Sie zu handeln. Je nach Umfang räumt eine Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Befugnisse ein. Deshalb sollten Sie diese Vollmacht nur einer Person erteilen, der Sie vollständig und absolut vertrauen.
-
Betreuungsverfügung: Hierin benennen Sie schriftlich eine Person, die das Gericht bei Bedarf als Ihren gesetzlichen Betreuer einsetzen soll. Gleichzeitig können Sie darin auch verbindlich festlegen, wer die Betreuung keinesfalls übernehmen soll.
-
Patientenverfügung: Damit legen Sie im Voraus fest, in welcher Art und Weise Sie ärztlich behandelt werden wollen, falls Sie – beispielsweise aufgrund einer dauerhaften Bewusstlosigkeit oder einer schweren Hirnschädigung – nicht mehr selbst entscheidungsfähig sind. Hier geht es ganz konkret um Ihre persönliche Entscheidung, ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen sollen oder nicht.
Unser Service: Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
-
Gebühr: 10 Euro pro Beglaubigung
-
Ablauf: Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin.
-
Mitzubringen: Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass.
French (FR)
Italian (IT)
Turkish (tr-TR)
Greek (el-GR)
Spanish (es-ES)
English (UK)
Deutsch
Nördliche Ringstraße 2 a-c - Eingang Sablaiser Platz