Das Jobcenter Schwabach ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Schwabach und der Bundesagentur für Arbeit im Sinne des § 44 b Sozialgesetzbuch II. Sie hat das Ziel in Schwabach lebende und bedürftige Personen zu unterstützen.
Grundsicherung/Bürgergeld erhalten hier alle erwerbsfähigen Personen, ab dem 15. bis zum 66. Lebensjahr, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet haben und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften sichern können. Das Jobcenter Schwabach hilft ihnen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und unterstützt sie dabei mit beruflicher Qualifikation, Weiterbildung und weiteren Eingliederungsleistungen.
Bürgergeld erhalten auch Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr, die mit den Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und selbst ebenfalls bedürftig sind. Die Grundsicherung/das Bürgergeld ist steuerfinanziert und wird vom Bund, sowie von der Stadt Schwabach (Kosten der Unterkunft) erbracht.
Sie können Grundsicherung/Bürgergeld beantragen: Telefonisch, per Brief, oder Online unter:
www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld
Unsere Öffnungszeiten für Ihre persönliche Vorsprache sind: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 – 11 Uhr.
Telefonisch erreichen Sie uns am besten außerhalb der obigen Öffnungszeiten, nämlich montags, dienstags und donnerstags von 12 Uhr bis 16 Uhr, mittwochs von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12:30 Uhr.
Gerne können Sie dazu auch selbst einen Termin buchen unter:
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Nördlinger Straße 3