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Personalausfälle im Bürgerbüro und in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

Generell sind die Anlieger nach der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Schwabach verpflichtet, die öffentlichen Straßen und Gehwege zu reinigen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich ebenso auf Wasserablaufrinnen sowie Wassereinlassroste. Ausgenommen hiervon ist das so genannte Anschlussgebiet, in dem die Straßen von der städtischen Straßenreinigung gegen Straßenreinigungsgebühr gereinigt werden. Jedoch sind auch im Anschlussgebiet die Gehwege von den Anliegern zu säubern und sauber zu halten. Dabei ist zu beachten, dass bei Straßen ohne Gehweg der Rand der Fahrbahn in der für die Benutzung durch Fußgänger erforderlichen Breite (etwa 1,30 Meter) als Gehweg gilt. In diesen Straßen ist deshalb auch im Einzelfall der Rand der Fahrbahn durch die Anlieger zu reinigen.

Die dabei gesammelten Abfälle müssen über die Restmülltonnen entsorgt werden.