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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro
Ordnungsamt am Mittwoch, 29. April, vormittags nicht erreichbar

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

 

Das gesamte Ordnungsamt ist am Mittwoch, 29. April, wegen einer internen Veranstaltung vormittags nicht erreichbar. Wir bitten um Verständnis!

Allgemeine Hinweise

Baugenehmigungsunterlagen sind von den Eigentümern und Eigentümerinnen sowie Bauherren und Bauherrinnen grundsätzlich selbst aufzubewahren und an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben.

Auskunftsberechtigter Personenkreis

Eigentümerinnen und Eigentümer oder Personen mit geeigneter Vollmacht können im Bauarchiv Einsicht in erteilte Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude nehmen. Hierzu ist ein entsprechender Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid ggf. i.V.m. einer Vollmacht des Eigentümers der Eigentümerin) vorzulegen.

Kosten Akteneinsicht

Auskünfte aus den Bauakten und Ablichtungen aus den Akten sind gebührenpflichtig (die Gebühren werden nach dem bayerischen Kostengesetz i. V. m. dem Kostenverzeichnis erhoben). Für die Einsicht betragen die Gebühren 10 € pro Anwesen und für Duplikate (elektronisch oder in Papierform) fallen entsprechende zusätzliche Gebühren an.

Terminvereinbarung für Akteneinsicht

Um gewährleisten zu können, dass die geforderten Unterlagen im Bauarchiv vorliegen, ist eine vorherige Terminvereinbarung mit Angabe des betroffenen Anwesens (Straße, Hausnummer und Eigentumsnachweis mit ggf. Vollmacht und Angabe für eine Kontaktaufnahme unsererseits) erforderlich.