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Einschränkungen in einzelnen Dienststellen

In folgenden Dienststellen gibt es derzeit Einschränkungen: Melde-, Pass- und Zulassungsstelle, Familienunterstützender Dienst und Wirtschaftliche Jugendhilfe

Das Baugenehmigungsverfahren im Bauordnungsamt durchläuft folgende Schritte:

1. Planannahme, Eingangserfassung

2. Beteiligung der am Verfahren betroffenen Stellen: Naturschutz, Denkmalschutz, Gesundheitsamt, Tiefbauamt, Verkehrsplanung, Stadtwerke, Freiraumplanung, Bürgerbauberatung, ggf. weitere

3. Vorlage im Ausschuss für Bau, Umwelt und Mobilität, soweit erforderlich

4. Zusammenfassung der Ergebnisse der am Verfahren beteiligten Stellen und bauordnungsrechtliche Prüfung. Vorbereitung der Genehmigung.

5. Ausfertigung des Genehmigungsbescheids

6. Bauüberwachung