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Vom 4. bis 15. August sind im Amt für Senioren und Soziales die Arbeitsbereiche Seniorenarbeit und Kontaktstelle Bürgerengagement nur eingeschränkt erreichbar.

Unter Wohnungsbindung versteht man die Belegung von staatlich geförderten Wohnungen (Sozialmietwohnnungen) mit berechtigten Personen. Hierzu ist ein Wohnberechtigungsschein zu beantragen.

 



 

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