Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns

Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

Leistungsdetails

Stand: 19.03.2026 08:05
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr