Europäischer Berufsausweis; Beantragung

Wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft im europäischen Ausland Ihrem Beruf nachgehen möchten, wird Ihnen auf Antrag in einem elektronischen Verfahren zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in einem anderen EU-Land der Europäische Berufsausweis ausgestellt.

Leistungsdetails

Stand: 07.04.2026 09:14
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales