Führerschein; Beantragung des Umtausches

Die alten Papierführerscheine sowie die vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen, befristeten EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.

Leistungsdetails

Stand: 08.04.2026 07:19
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration