Heilpraktikererlaubnis; Beantragung

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Leistungsdetails

Stand: 16.04.2026 12:38
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention