Heimatkundliche Schriften; Herausgabe

Die Landkreise und Gemeinden können heimatkundliche Schriften (z. B. Zeitschriften, Blätter) herausgeben.

Leistungsdetails

Stand: 01.04.2026 08:49
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales