Kindertagespflege; Beantragung einer Pflegeerlaubnis

Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater tätig werden möchten, benötigen Sie bereits vor dem Tätigwerden und ab dem ersten Ta­ges­kind eine Pflegeerlaubnis.

Leistungsdetails

Stand: 07.04.2026 09:40
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales