Mietspiegel; Übermittlung von Daten

Zufällig ausgewählte Vermieter und Mieter werden in größeren Städten und Gemeinden aufgefordert, Angaben über die Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit ihrer Wohnung für die Erstellung des Mietspiegels zu übermitteln.

Leistungsdetails

Stand: 08.04.2026 14:34
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz