Pflanzliche Abfälle; Anzeige der Beseitigung durch Verbrennung

Landwirtschafts- und Erwerbsgartenbaubetriebe müssen die Verbrennung von strohigen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen anzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 07.04.2026 15:28
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz