Tierische Nebenprodukte; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Kremierung eines Equiden

Wenn Sie tote Equiden (z.B. Pferde, Esel, Maultiere) abholen und kremieren lassen möchten, benötigen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stelle.

Leistungsdetails

Stand: 27.03.2026 07:15
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz