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Warnstreik im Öffentlichen Nahverkehr am Montag, 2. Februar

Streik auch beim Stadtverkehr Schwabach, weitere Informationen finden Sie hier

Waldfriedhof wieder geöffnet

Der Waldfriedhof ist seit Montag, 2. Februar, wieder geöffnet. Die Mitarbeitenden bedanken sich für Umsicht und Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.

Papiertonnen bitte stehen lassen

Papiertonnen, die bei der regulären Tour nicht geleert wurden, bitte stehen lassen. Sie werden noch geleert.

Dienstag, 09. Mai

In Schwabach sind derzeit E-Scooter des Anbieter BOLT verfügbar. Die E-Scooter der Firma Bolt im Schwabacher Stadtgebiet können nach Einloggen in der Bolt App (für iOS, Android und Huawai) genutzt werden. Es handelt sich dabei um ein Angebot der Bolt Services DE GmbH. Bürgerinnen und Bürger müssen sich bei Problemen direkt an die Firma Bolt wenden:

  • Telefon 030 5 68 37 39 89
  • E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Internet https://bolt.eu/de/report-scooter/

Die E-Scooter dürfen nur von Personen ab 18 Jahren ausgeliehen werden.

Falsch abgestellte Fahrzeuge können auch über die Seite "Scooter-Melder" gemeldet werden.

 

Allgemeine Regeln und Hinweise

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind E-Scooter verboten. In der Fußgängerzone muss in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Am Ziel sind diese so abzustellen, dass der Gehweg insbesondere mit Kinderwägen, Rollstühlen oder Rollatoren noch problemlos genutzt werden kann.

Eine Helmpflicht besteht nicht, das Tragen eines Helms wird aber zur eigenen Sicherheit empfohlen. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wir für Autofahrerinnen und -fahrer. Auf einem E-Scooter darf maximal eine Person fahren. Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen E-Scooter gehören, können ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden.

E-Scooter dürfen ab einem Alter von 18 Jahren genutzt werden.

Auf mehreren Flächen innerhalb des Stadtgebiets (siehe Karte) ist es nicht möglich, die E-Scooter zu parken und sich anschließend auszuloggen. Dazu gehören unter anderem die Innenstadt, der Waldfriedhof oder der Stadtpark. Die E-Scooter müssen am Ende der Nutzung auf zulässigen Flächen abgestellt werden.

e scooter abstellflaechen