Am Sonntag, 8. März, sind Kommunalwahlen. Sie können von 8 bis 18 Uhr in den Wahllokalen wählen.
Gehen Sie zur Kommunal-Wahl!
So können Sie die Politik in Ihrer Heimat mitbestimmen.
Wählen Sie die Männer und Frauen, denen Sie am meisten vertrauen.
Denn sie entscheiden: wofür das Geld in Zukunft ausgegeben wird.
Zum Beispiel für einen neuen Kindergarten,
für neue Straßen und Wege oder für die Feuerwehr.
Wer darf wählen?
Sie sind 18 Jahre oder älter. Sie sind deutscher Staats-Bürger. Oder ein anderer EU-Staats-Bürger. EU heißt: Europäische Union. Das sind viele Länder in Europa, die zusammen-arbeiten. Sie wohnen seit mindestens 2 Monaten in einer Gemeinde oder einem Landkreis in Bayern. Sie sind im Wähler-Verzeichnis. Das ist eine Liste mit allen Personen, die wählen dürfen.
Wahl-Benachrichtigung
Sie bekommen eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post. Spätestens 3 Wochen vor der Wahl. Es ist ein Brief. Haben Sie bis zum 15. Februar 2026 noch keine Wahl-Benachrichtigung bekommen? Dann fragen Sie bitte sofort bei Ihrer Gemeinde nach. Zum Beispiel im Rat-Haus.
Kommunal-Wahlen sind Personen-Wahlen.
Das bedeutet: Sie können einzelne Personen wählen. Sie müssen nicht die gesamte Partei wählen. Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen. Jede Partei hat verschiedene Vorstellungen, wie man etwas macht.
Es gibt 2 Stimm-Zettel in Schwabach
Ein Stimm-Zettel für die Wahl vom Ober-Bürgermeister
Ein Stimm-Zettel für die Wahl der Stadt-Rats-Mitglieder
So können Sie wählen
Sie können im Wahl-Lokal wählen. Dann können Sie gemeinsam mit Freunden oder mit der Familie hingehen. Oder mit Ihrer gesetzlichen Betreuung.
Sie können auch von zuhause aus wählen. Das nennt man Brief-Wahl. Die Brief-Wahl müssen Sie aber beantragen. Vielleicht kann Ihnen jemand dabei helfen.
Das Wahl-Hilfe-Heft hilft Ihnen. Hier finden Sie noch mehr Informationen. Bitte klicken Sie hier
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