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Schulbetrieb am Freitag, 9. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Sollten sich örtlich sehr widrige Witterungsverhältnisse ergeben, sind abweichende Lösungen möglich. Kinder, die wetterbedingt nicht zur Schule kommen können, gelten als entschuldigt. Das gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihr Kind wegen der Witterung zu Hause behalten möchten.

Parkgebührenordnung für die Stadt Schwabach

Übersichtsplan

 

In den Parkzonen Zone 1 und 2 (Straßen) können die Parkgebühren in Intervallen zu 0,10 Euro bezahlt werden. Daraus ergibt sich die in der folgenden Tabelle zusammengestellte Parkdauer je 0,10 €.

Gebühr Zeit in Minuten
0,10 Euro  10
0,20 Euro  16
0,30 Euro  21
0,40 Euro  27
0,50 Euro  32
0,60 Euro  38
0,70 Euro  43
0,80 Euro  49
0,90 Euro  54
1,00 Euro  60
1,10 Euro  66
1,20 Euro  72
1,30 Euro  78
1,40 Euro  84
1,50 Euro  90
1,60 Euro  96
1,70 Euro  102
1,80 Euro  108
1,90 Euro  114
2,00 Euro  120