Eine Sondernutzung liegt vor, wenn eine öffentliche Verkehrsfläche (Straße, Gehweg, öffentliche Parkplätze, Marktplatz, Strassenbegleitgrün etc.) über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Für eine solche Nutzung ist die Einholung einer Erlaubnis bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Schwabach zwingend erforderlich.
Beispiele für eine solche Nutzung sind:
- die Aufstellung von Baugerüsten,
- die Aufstellung von Plakat- oder Werbeständern,
- die Lagerung von Baumaterialien,
- das Abstellen von Containern (für z.B. Schutt, Abraum etc.),
- das Abstellen von Baumaschinen (wie Kräne, Bauwagen etc.),
- die Aufstellung eines Informationsstandes (bspw. auf dem Königsplatz oder Martin-Luther-Platz),
- Verkauf von Artikeln der Urproduktion (z.B. Obstverkauf auf öffentlichen Grund),
- Tätigwerden als Straßenkünstler die z.B. in der Fußgängerzone Musik darbieten möchten.
Die Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen im Stadtpark (z.B. freie Trauungen, Feste etc.) oder allen weiteren Grünanlagen der Stadt Schwabach kann ebenfalls im Straßenverkehrsamt beantragt werden.
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Nördliche Ringstraße 2 a-c