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Personalausfälle in einzelnen Dienststellen

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr.

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

Aufgrund der Urlaubszeit kann die Bürgerbauberatung in den Sommerferien vom 3. August bis einschließlich 11. September nur eingeschränkt angeboten werden. Infos dazu hier.

Die Führerscheinstelle ist bis Ende August telefonisch nicht erreichbar. Infos zur Terminvereinbarung gibt es hier.

Tätigkeiten

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bibliothek beschaffen Bücher, Zeitschriften sowie andere Medien. Sie erfassen die Medien am Rechner, systematisieren sie und pflegen die vorhandenen Bibliotheksbestände. Außerdem übernehmen sie die mit dem Verleih verbundenen Arbeiten und stellen z. B. Benutzerausweise aus, beraten Bibliotheksnutzer und beschaffen die gewünschten Medien und Informationen. Daneben bearbeiten sie Mahnungen, nehmen Verwaltungsaufgaben wahr und beteiligen sich an der Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen und Veranstaltungen.

Ablauf der Ausbildung

Dreijährige Ausbildungszeit mit

  • praktischer Ausbildung in der Stadtbibliothek Schwabach
  • Blockunterricht an der Städtischen Berufsschule für Medienberufe in München
  • Praktika in anderen Bibliothekstypen und in anderen Fachrichtungen
  • Ausbildungsvergütung von 1.368 bis 1.464 Euro brutto, je nach Ausbildungsjahr (Stand: 01.05.2026)
Voraussetzungen
  • Mindestens ein qualifizierender Mittelschul-Abschluss zum Ausbildungsbeginn
  • Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
  • Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche samstags nicht arbeiten, daher ist die Vollendung des 18. Lebensjahres zeitnah zum Ausbildungsbeginn erwünscht.
Arbeitszeit

Die Stadtbibliothek ist von Dienstag bis Samstag geöffnet, dafür am Montag geschlossen, Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist somit von Dienstag bis Samstag zu erbringen. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche samstags nicht arbeiten, daher ist die Vollendung des 18. Lebensjahres zeitnah zum Ausbildungsbeginn notwendig.

 Aktuell steht kein freier Ausbildungsplatz zur Verfügung.